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März 2026
SGA-Tipp 1/26

Dieser SGA-Tipp stellt eine Kurzfassung des Referats von Kristof Nagy, MSc in Business & Ecnonomics, der Fortbildungsveranstaltungen im Jahre 2025 dar. Wirtschaftlichkeitsverfahren bleiben trotz der sog. Einzelfallprüfung, welche eine Illusion darstellt, weiterhin gefährlich. Den SGA-Tipp finden Sie hier.


Februar 2026
Vortragsreihe 2026

Gerne informieren wir Sie über unsere SGA-Fortbildungsveranstaltungen im Jahr 2026

OltenDonnerstag, 11. Juni 2026, 18.00 – 19.30 Uhr
GlattbruggDonnerstag, 18. Juni 2026, 18.00 – 19.30 Uhr
BernDonnerstag, 10. September 2026, 18.00 – 19.30 Uhr
LuzernDonnerstag, 22. Oktober 2026, 18.00 – 19.30 Uhr
St. GallenDonnerstag, 12. November 2026, 18.00 – 19.30 Uhr

Die Einladung wird in Kürze hochgeschaltet.

Einladung Fortbildungsveranstaltungen 2026folgt in Kürze
Anmeldeformular Fortbildungsveranstaltungen 2026folgt in Kürze
online-Buchungwww.s-g-a.org/alle-veranstaltungen/
Einzahlungsschein (Tagungsbeitrag für Nichtmitglieder SGA)Einzahlungsschein-SGA-Sitzungsgeld

Die Einladung für die Veranstaltungen im ersten Halbjahr samt Anmeldeformular werden im März 2026 veröffentlicht.

Solche Abrechnungsfehler können verschiedene Tarife betreffen (früher TARMED / neu TARDOC sowie Analysenliste, Spezialitätenliste, MiGeL etc.) und allgemeine Abrechnungsregeln (Abrechnung Nichtpflichtleistungen, auffällige Tages- und Jahreszeitprofile, Weitergabe von Vergünstigungen, unerlaubte Delegation von Leistungen etc.).

Sie werden unterschätzt und können zu erheblichen Rückforderungen führen, weil die Rückforderung sich auf die vergangenen 5 Jahre der Abrechnung erstreckt. Das Referat beruht auf praktischen Einzelfällen, in denen solche Rückforderungen geltend gemacht wurden.

Referent: Kristof Nagy, MSc in Business & Economics

Beratung und Vertretung in Wirtschaftlichkeitsverfahren, Tarifstreitigkeiten und Prophylaxe
Auskunft: Tel: 061 811 33 22 / Mail: info@ueberarztung.ch


Februar 2026
Künftige Tarif- und Wirtschaftlichkeitskontrollen

Die tarifsuisse ag, welche bisher die Tarif- und Wirtschaftlichkeitskontrollen durchgeführt hat, wird per 1. Januar 2026 in santéservices ag umfirmiert.

Die Integration der weiteren Gesellschaften (santésuisse, SASIS AG und RVK) in diese neue Gesellschaft erfolgt bis Mitte 2026.

Alle bisherigen Dienstleistungen bleiben erhalten und werden im selben Umfang und in hoher Qualität fortgeführt (Mitteilung INFO santésuisse 6-25, Seite 25).

Wirtschaftlichkeits- und Tarifkontrollen werden somit unverändert durchgeführt, d.h. diese Gefahren bleiben weiterhin bestehen. Der Inhalt des SGA-Tipps 1/26 ist daher weiterhin aktuell.


Oktober 2025
Neue Gefahr: Wirtschaftlichkeitsverfahren und Rückforderungen durch einen Krankenversicherer

Ein grosser Krankenversicherer hat eine neue Einnahmequelle entdeckt; Er schreibt Ärzte an, deren Regressions-Index Totale Kosten in den Jahren 2021 bis 2023 den Grenzwert von 130 Punkten überschritten hat.
Er stellt eine Rückforderung für diese Jahre in Aussicht, obschon der Arzt von der santésuisse nicht angeschrieben worden war.
Die Berechnung beruht auf folgenden Parametern der betreffenden Jahre:

  • Umsatz Direkte Arztkosten der Krankenversicherung,
  • Regressions-Index Totale Kosten des Arztes gemäss Regressionsberichte und
  • Grenzwert 120 Punkte.

Der betroffene Leistungserbringer wird zu einem Gespräch eingeladen, in welchem er die Kostenüberschreitung rechtfertigen soll. Wenn ihm dies nicht gelingt, ist mit einer Rückforderung zu rechnen.

Laden Sie das anonymisierte Schreiben des Versicherers zu Ihrer Information herunter: Einzahlungsschein-SGA-Sitzungsgeld

Auskunft, Beratung und Vertretung: Kristof Nagy, MSc in Business & Economics (Universität Basel)
Phone: +41 (0)61 811 33 22 / Mail: info@ueberarztung.ch


August 2025
TARDOC

Der SGA-Tipp 3/25 Einzahlungsschein-SGA-Sitzungsgeldenthält eine Anleitung, wie ein/e Ärztin/Arzt auf einfache Art und Weise ein Verzeichnis erstellen kann

  • der Tarifpositionen „TARDOC und Ambulante Pauschalen“, welche sie/er aufgrund ihrer/seiner qualitativen Dignitäten abrechnen kann (Dateien Nr. 01 und Nr. 02) und
  • ihrer/seiner massgeblichen persönlichen Tarifpositionen, in welchen sämtliche Parameter zu der betreffenden Tarifpositionen ersichtlich sind (z.B. Interpretationen, Regeln betr. Tarifmechanik etc.; Dateien Nr. 03 und Nr. 04).

Für geübte Anwender befindet sich neben den betreffenden Dateien Nr. 01 ff. eine kurze Anleitung für deren Auswertung.


August 2025
SGA-Tipps 2025

SGA-Tipp 3/25
SGA-Tipp 3/22
Welche TARDOC Tarifpositionen darf ein Arzt abrechnen?
Dieser SGA-Tipp enthält eine Anleitung, wie ein Arzt auf einfache Art und Weise ein Verzeichnis erstellen kann der TARDOC Tarifpositionen, die er gegeben seiner qualitativen Dignitäten abrechnen kann.
SGA-Tipp 2/25
SGA-Tipp 3/22
Gefährliche Gespräche
Dieser SGA-Tipp beruht auf konkreten Erfahrungen unseres Fachexperten Kristof Nagy (MSc in Business & Economics).
Gespräche mit Krankenversicherern ohne vorgängige Abklärung udn Auswertung allfälliger Vorwürfe bzw. schriftliche Vorantwort können zu Fehlern führen, die nur sehr schwer nachträglich behoben werden können.
SGA-Tipp 1/25
SGA-Tipp 3/22
Stolperfalle: Schreiben Krankenversicherer, tarifsuisse ag und santésuisse
Solche Schreiben können gefährlich sein, werden meist unterschätzt, führen zu einer Belastung und öfters zu einer falschen Reaktion des Arztes.
Der SGA-Tipp beinhaltet ein allgemeines, kurzgefasstes Schema zur Beurteilung solcher Schreiben und zur Vermeidung eines Fehlverhaltens. Er beruht auf praktischen Erfahrungen der Beratung/Vertretung von weit über 500 Ärzten in solchen Verfahren.
ARCHIV SGA-Tipps

Das Online-Verzeichnis „wichtigste SGA-Tipps“ finden Sie hier.
Das Online-Verzeichnis „Archiv SGA-Tipps“ finden Sie hier.


Beratung und Vertretung

WER

Fachexperte Kristof Nagy, MSc in Business & Economics, Wilimattweg 1, 4450 Sissach
Phone: +41 61 811 33 22, info@ueberarztung.ch, www.ueberarztung.ch

WAS

  • Wirtschaftlichkeitsverfahren und Tarifstreitigkeiten (KVG und Nichtpflichtleistungen):
    • mit santésuisse, tarifsuisse ag und einzelnen Krankenversicherern bis und mit Paritätische Vertrauenskommissionen (Kosten werden von Betriebsrechtsschutzversicherung übernommen)
  • Prophylaxe:
    • Prüfung des Regressionsberichtes und Beratung, um Wirtschaftlichkeitsverfahren zu vermeiden
  • Tarifanwendung / Zeitprofile:
    • Auskunft, Prüfung und Beratung
  • Zusatzversicherung (VVG):
    • Tarifstreitigkeiten und Wirtschaftlichkeitsverfahren
  • Beratung:
    • SGA-Mitglieder: Beratung von 15 bis 20 Minuten pro Jahr ist im jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 100 inbegriffen.
    • Nichtmitglieder: unentgeltliche Beratung von 15 bis 20 Minunten, sofern sie im Rahmen der Beratung der SGA beitreten.

WEN
Leistungserbringer KVG (inkl. VVG):

  • Ärzte aller Facharztgruppen (Einzel- und Gruppenpraxen)
  • Permanencen und ambulante Spitalabteilungen
  • Spitex-Organisationen
  • Physiotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten
  • Chiropraktoren

Leistungserbringer Zusatzversicherung (VVG):

  • Therapeuten (Akupunktur / Massagen / Homöopathen etc.) und
  • Heilpraktiker

ERFAHRUNG

  • seit 2017 bis heute (8 Jahre): Beratung/Vertretung von über 500 Ärzte in Verfahren, sowie unentgeltliche Auskünfte/Beratungen von rund 100 Mitgliedern der SGA pro Jahr,
  • Mitarbeit im Team Tarife im Rahmen des Projekts Revision Tarifwerk (= TARDOC). Bearbeitung des Grundkonzepts Tarifregeln, insbesondere von Limitationen,
  • 2009 bis 2015: „Experte“ bei santésuisse / tarifsuisse ag in den Bereichen „Spital stationär“ und „Wirtschaftlichkeitsprüfungen“

Mitgliedschaft SGA

Beitrag von CHF 100.- pro Jahr beinhaltet:

  • Beratung pro Jahr: 20 Min.: kostenlos
  • 5 Fortbildungsveranstaltungen inkl. Apéro Riche: kostenlos
  • 2 bis 3 SGA-Tipps: aktuelle Stolperfallen aus der Praxis
  • Beratung / Vertretung: 2’000 Ärzte seit der Gründund der SGA im Jahr 1997
  • Mitgliederbestand: 1’188 (Stand Herbst 2025)